Versammlungsfreiheit in Gefahr? Podiums- und Plenumsdiskussion

Aug '21
24
Von: 19:00
Bis: 21:00

Veranstalter:
Krefelder Bündnis zum Erhalt der Versammlungsfreiheit

Gizem Koçkaya,
Bündnissprecherin von “Versammlungsgesetz NRW stoppen!”

Dominik Kofent,
Bezirksgeschäftsführer ver.di Linker Niederrhein

Dr. Jasper Prigge, Rechtsanwalt

Moderation: Ursula Mende, VDJ

Die Versammlungsfreiheit zählt in der parlamentarischen Demokratie zu den zentralen Grundrechten, weil sie es Bürger:innen ermöglicht, ihre Anliegen auf die Straße zu tragen und Missstände anzuprangern. Demokratie braucht lebendige Versammlungen. Laut Bündnis plant Die Landesregierung mit ihrem Gesetzesentwurf einen Angriff auf die Zivilgesellschaft. Dem stellen sich die Bündnispartner trotz aller Unterschiede in ihren Ansichten, Strategien und Aktionsformen gemeinsam entgegen.

Diskutiert wird der Entwurf, dass die Videoüberwachung von Demonstrationen durch Übersichtsaufnahmen (z.B. per Drohne oder Hubschrauber) aber auch verdeckt aus der Menge heraus möglich sein soll. Anmelder:innen von Versammlungen sollen zukünftig umfangreiche Angaben machen, werden zur Kooperation mit der Polizei gedrängt und müssen unter Umständen sogar die persönlichen Daten der Ordner:innen an die Polizei übermitteln.

Einheitliche Kleidung, wie sie u.a. in der Klimagerechtigkeitsbewegung getragen wird, kann mit dem sogenannten „Militanzverbot“ kriminalisiert werden. Die Abschaffung des strafbewehrten Vermummungsverbotes oder eine unabhängige Beobachtung der Polizeieinsätze sowie die Pflicht für Zivilpolizist:innen sich erkennen zu geben, finden sich nicht im Entwurf.

Für das Bündnis atmet der Gesetzestext Misstrauen gegen Bürger:innen, die ihre Versammlungsfreiheit wahrnehmen und stellt sich mit dieser Veranstaltung trotz aller Unterschiede in ihren Ansichten, Strategien und Aktionsformen gemeinsam entgegen. (Text nach/aus dem Demonstrationsaufruf des NRW-Bündnisses “Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten!”)

Für die Teilnehmer:innen gelten die 3 G´s: geimpft, getest oder genesen
Laut der Coronaschutzverordnun, gültig ab dem 20. August 2021 muss ein Nachweis der vollständigen Impfung, oder ein Nachweis der Genesung oder ein negativer Test vorgezeigt werden.